Auf dieser Seite finden Sie die Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises sowie zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushalts- und Gewerbekunden. Die gültigen Endpreise entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Preisblättern. Die aufgeführten Preisbestandteile beziehen sich auf die ab 01.09.2022 gültigen Preise.
Der Strompreis beinhaltet neben dem reinen Stromentgelt auch die durch die Lieferung entstehenden Kosten der Netznutzung und deren Abrechnung, die auf die Lieferung entfallende Konzessionsabgabe (KAV), die Stromsteuer (StromStG), die Umlage nach §19 StromNEV, der Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV, die Offshorehaftungsumlage nach §17 f Abs. 5 EnWG, die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils folgenden Zuschläge.
Zusätzlich wird auf den sich hieraus ergebenden Gesamtbetrag die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 19%) erhoben (Bruttopreis).
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen bei Eintarifmessungen
In den Netto-Endpreis bei Eintarifmessungen fließen folgende Bestandteile ein:
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 1,320 | |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 0,000 | |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,378 | |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 0,437 | |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,419 | |
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten | 0,003 |
Als Entgelte des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers fließen ein:
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 7,38 | |
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz | 35,00 | |
Messstellenbetrieb für konventionelle Messeinrichtungen (kME) | 7,80 | |
Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen (mME) | 16,81 |
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen AP | 11,99 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen GP (kME) | 42,80 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen GP (mME) | 51,81 |
Haushaltsbedarf
Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten energiewirtschaftlichen Leistungen:
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 20,74 | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (kME) | 38,27 | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (mME) | 29,26 |
Bedarf für Gewerbe mit Eintarif-Messung
Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten energiewirtschaftlichen Leistungen:
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 21,59 | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (kME) | 63,28 | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (mME) | 54,27 |
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen bei Doppeltarifmessungen
In den Netto-Endpreis bei Doppeltarifmessungen fließen folgende Bestandteile ein:
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe HT | 1,320 | |
Konzessionsabgabe NT | 0,610 | |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 0,000 | |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,378 | |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 0,437 | |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,419 | |
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten | 0,003 |
Als Entgelte des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers fließen ein:
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 2,20 | |
verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz | 0,00 | |
Messstellenbetrieb für konventionelle Messeinrichtungen (kME) | 45,90 | |
Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen (mME) | 30,31 |
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen AP HT | 6,81 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen AP NT | 6,10 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen GP (kME) | 45,90 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen GP (mME) | 30,31 |
Bedarf für Gewerbe mit Doppeltarif-Messung
Rechnerisch ergibt sich damit ein Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten energiewirtschaftlichen Leistungen:
Euro/Jahr | Cent/kWh | |
---|---|---|
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde HT | 28,57 | |
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde NT | 22,57 | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (kME) | 80,94 | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (mME) | 96,53 |