Kontakt
Im Kundenportal können Sie bequem
- Ihre neue Bankverbindung hinterlegen
- den Abschlag ändern
- Ihre Kontaktdaten ändern etc.
Für die Registrierung werden die Kundennummer und Zählernummer benötigt – beides finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Erfahrungsgemäß gehen in den ersten Wochen nach Versendung der Abrechnungen besonders viele Rückfragen bei uns ein. Wir bitten daher um Verständnis, falls es zu Wartezeiten in unserem Kundenservice kommt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen und eine Musterrechnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Fragen zur Jahresabrechnung 2024
Wann erhalte ich mein Guthaben?
Ihr Guthaben aus der Jahresabrechnung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen.
Sofern wir zur Auszahlung Ihre Bankverbindung benötigen, finden Sie den Hinweis auf Ihrer Rechnung. Ihre Kontodaten können Sie uns bequem im Kundenportal mitteilen oder Sie schreiben uns hierzu eine E-Mail. Bitte geben Sie bei jedem Schriftverkehr Ihre Kundennummer an.
Wie wurde meine neue Abschlagshöhe ermittelt?
Der kĂĽnftige monatliche Abschlagsbetrag fĂĽr das Jahr 2025 berechnet sich anhand des Vorjahresverbrauchs (2024) und den jeweils ab dem 01.01.2025 gĂĽltigen Preisen Ihrer Tarife.
Zu viel gezahlte Abschläge erhalten Sie bei der nächsten Jahresabrechnung zurück; zu wenig entrichtete Energiekosten werden durch uns nachgefordert.
Wie kann ich meinen Abschlagsbetrag anpassen?
Da der Vorjahresverbrauch und die aktuellen Konditionen Ihres Tarifs bzw. Ihrer Tarife bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe einbezogen wurden, sollte in der Regel keine Abschlagserhöhung erforderlich sein.
Erwarten Sie durch einen Gerätekauf oder andere Umstände einen höheren Verbrauch? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre Abschlagsbeträge rechtzeitig nach oben anzupassen, damit Sie bei der nachfolgenden Jahresabrechnung mit keiner hohen Nachzahlung rechnen müssen.
Abschlagserhöhungen können Sie bei uns auf den üblichen Wegen vornehmen. Besonders bequem geht dies rund um die Uhr über unser Kundenportal.
Sofern Sie Ihren Abschlag senken möchten, ist dies im Kundenportal nicht möglich. Bitte teilen Sie uns in einem solchen Fall die gewünschte Höhe samt entsprechenden Nachweisen (z.B. aktuellen Zählerstand) bitte per E-Mail mit. Wir setzen uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung.
Wie viele Abschläge müssen gezahlt werden?
Für ein volles Kalenderjahr sind bei den Stadtwerken Meiningen elf Abschlagszahlungen zu leisten – von Februar bis Dezember. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung bzw. bei Neukunden Ihrem Begrüßungsschreiben.
Was ist unter „zuzüglich bestehende Forderung“, „angeforderten Abschlägen“ und „abzüglich bestehendes Guthaben“ zu verstehen?
Der Betrag der „angeforderten Abschläge“ ergibt sich aus den jeweiligen bis zum Stichtag 31.12. vereinbarten bzw. durch uns angeforderten Abschlägen.
Sollten Sie nicht alle angeforderten Abschläge oder Gebühren (Mahn- und Sperrkosten u.Ä.) beglichen haben, erscheint auf der Rechnung die Position „zuzüglich bestehende Forderung“.
Gegebenenfalls zu viel entrichtete Abschläge oder ein aus der letzten Jahresrechnung bestehendes Guthaben sind unter der Position „abzüglich bestehendes Guthaben“ aufgeführt.
Warum steigen die Kosten für die Belieferung mit Strom, Gas und Fernwärme ab 2025?
In den jüngsten Krisenjahren profitierten Sie als Kunde bzw. Kundin der Stadtwerke Meiningen stark von unserer langfristigen Beschaffungsstrategie. Leider mussten wir die Preise für Strom und Gas zum 1. Januar 2025 erhöhen. Grund dafür sind im Bereich Strom die gestiegenen staatlichen Umlagen (§ 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Konzessionsabgabe). Die langfristig beschafften Mengen aus den Krisenjahren, die das Portfolio nun belasten, können dadurch nicht länger kompensiert werden.
Die Gaspreise wurden aufgrund der gestiegenen Netzentgelte und der staatlichen CO2-Abgabe angepasst. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger keinen Einfluss und mĂĽssen sie eins zu eins weitergeben.
Gestiegene Kosten fĂĽr die Instandhaltung der Energienetze, die Bereitstellung und den Betrieb der Infrastruktur im Allgemeinen sowie die Investitionen fĂĽr eine zukunftssichere Energieversorgung fĂĽr Meiningen spiegeln sich bei der Anpassung der Grundpreise fĂĽr die Strom- und Erdgasversorgung wider.
In der Fernwärmeversorgung bildet der vertraglich vereinbarte Indexwert in der Preisanpassungsklausel die Basis für die neuen Konditionen. Im Kalenderjahr 2024 hatten wir bewusst auf eine Erhöhung verzichtet und den Preis somit für Sie rabattiert. Aufgrund der gestiegenen Bezugskosten müssen wir nun zum eigentlichen Preispfad zurückkehren. Einen „Nachholungseffekt“ gibt es nicht, der Preis steigt also nicht zusätzlich an, um den gegebenen Rabatt wieder auszugleichen.
Weshalb war eine Preisanpassung im Strom zum 1. März 2024 nötig?
Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ĂĽberraschend einen Zuschuss fĂĽr die Betreiber der hiesigen StromĂĽbertragungsnetze von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds gestrichen. Daraufhin verdoppelten die Ăśbertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte von durchschnittlich 3,12 Cent pro Kilowattstunde auf 6,14 Cent netto.
Diese kurzfristige Kostensteigerung bei den Netzentgelten der vorgelagerten Netzbetreiber wirkte sich auf unsere längst kalkulierten Preise aus. Leider konnten wir die Kostensteigerung nicht vollständig ausgleichen und mussten zum 1. März 2024 die Strompreise anpassen.
Weshalb findet bei der Abrechnung des Gas- und Fernwärmeverbrauchs eine zeitliche Abgrenzung statt?
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie aufgrund der befristeten Umsatzsteuersenkung zwei Zeitscheiben für Ihren Erdgas- und Fernwärmebezug. Vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024 galt der gesenkte Umsatzsteuersatz von 7 %. Seit dem 01.04.2024 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % auf Gas- und Fernwärmelieferungen. Die Zählerstände wurden, sofern ihrerseits keine Ablesung erfolgt ist, auf Basis der jährlichen Ablesungen hochgerechnet.
Wie wurden meine Zählerstände ermittelt?
Hierfür gibt es unterschiedliche Verfahren, die ggf. miteinander kombiniert werden, um Ihren Zählerstand zum jeweiligen Stichtag zu ermitteln:
Ablesung Netzbetreiber bzw. EVU:
Von November bis Anfang Januar 2024 erfolgte die Ablesung der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler im Netzgebiet der Stadtwerke Meiningen. Befindet sich die Entnahmestelle nicht im Netz der Stadtwerke Meiningen, stellt uns Ihr Netzbetreiber in den meisten Fällen mindestens einmal im Jahr einen Zählerstand zur Verfügung.
Ablesung Kunde:
Möglicherweise haben Sie uns Ende des vergangenen Jahres auch selbst abgelesene Zählerstände übermittelt.
Hochrechnung:
Wurde Ihr Zähler nicht exakt zum 31.12.2024 abgelesen, wird Ihr Zählerstand zum Stichtag automatisch rechnerisch ermittelt. Dieser Vorgang wird auch als Hochrechnung bezeichnet.
Schätzung:
Liegt die letzte Ablesung weiter zurück, wird der Verbrauch auf Grundlage der letzten Verbrauchsabrechnung geschätzt.
Einen Hinweis auf die entsprechenden Verfahren finden Sie innerhalb der Verbrauchsermittlung auf Ihrer Jahresabrechnung.
Auf der Rechnung wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) angegeben, auf meinem Zähler steht der Verbrauch aber nur in Kubikmeter (m³). Wie wird das umgerechnet?
Energiegehalt und Volumen des Erdgases können abhängig von Druck und Temperatur variieren. Daher müssen die Kubikmeter durch eine Umrechnungsformel (m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh) in Kilowattstunden umgerechnet werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie die Angaben zum Brennwert und die Zustandszahl direkt auf Ihrer Rechnung.
Die Rechnung erscheint mir zu hoch! Was kann ich tun?
Bitte überprüfen Sie zunächst den entsprechenden Zählerstand auf der Rechnung mit dem tagesaktuellen Stand. Weicht der in der Jahresrechnung ermittelte Zählerstand zum 31.12.2024 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir ggf. eine Korrekturrechnung vornehmen können.
Nur sofern offensichtliche Fehler vorliegen, berechtigt dies zum Zahlungsaufschub bzw. zur Zahlungsverweigerung.
Mein Guthaben ist sehr hoch! Kann das stimmen?
Sofern Sie Zweifel haben, vergleichen Sie auch in diesem Fall bitte zunächst den entsprechenden Zählerstand auf der Rechnung mit dem tagesaktuellen Stand. Weicht der in der Jahresrechnung ermittelte Zählerstand zum 31.12.2024 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir ggf. eine Korrekturrechnung vornehmen können.
Was kann ich tun, wenn ich meine Nachzahlung nicht begleichen kann?
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf – gemeinsam finden wir eine Lösung.
An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?
Fragen und Beschwerden richten Sie bitte an:
Stadtwerke Meiningen GmbH
Utendorfer StraĂźe 122
98617 Meiningen
Telefon: 03693 484-300
Telefax: 03693 484-369
Internet: www.stadtwerke-meiningen.de
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-meiningen.de
Wir sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von einem Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Wir sind verpflichtet an einem solchem Verfahren teilzunehmen. Im Bereich Fernwärme nehmen wir nicht teil.
Voraussetzung für die Beantragung eines Verfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und innerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
FriedrichstraĂźe 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240 0
Telefax: 030 2757240 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de