Grundversorgung auf einen Blick
- nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Meiningen
- unbefristet laufender Vertrag ohne Erstlaufzeit
- Kündigungsfrist von 2 Wochen
- unterschiedliche Zahlungsweisen möglich (SEPA-Lastschrift-Mandat, Überweisung oder Barzahlung am Kassenautomat)
Informationen zur Grundversorgung
Was bedeutet Grundversorgung und wo ist sie verfügbar?
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen eines örtlichen Netzgebietes, welches die meisten Haushaltskunden mit Elektrizität versorgt. Alle drei Jahre wird durch den örtlichen Netzbetreiber der zuständige Grundversorger ermittelt.
Bitte beachten Sie: In manchen Netzgebieten gibt es für Strom und Erdgas unterschiedliche Grundversorger.
Die Grundversorgung Strom durch die Stadtwerke Meiningen ist nur in deren Grundversorgungsgebiet verfügbar. Die Stadtwerke Meiningen sind derzeit Grundversorger Strom innerhalb der Stadt Meiningen (keine Ortsteile) sowie in den Ortsteilen Dreißigacker und Herpf.
Ab dem 01.01.2025 übernehmen die Stadtwerke Meiningen die Grundversorgung Strom im Ortsteil Utendorf.
Alle weiteren Ortsteile von Meiningen bzw. am Ortsrand der Stadt Meiningen gelegene Anschlüsse, die nicht im Grundversorgungsbiet der Stadtwerke Meiningen liegen, sind einem anderen Grundversorger zugeordnet.
Wem steht die Grundversorgung wann zur Verfügung?
Die Grundversorgung steht Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 EnWG zur Verfügung. Haushaltskunden sind Kunden, die Strom für den Bedarf im eigenen Haushalt verbrauchen. Aber auch Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 10.000 kWh zählen zu den Haushaltskunden gemäß dieser Ziffer.
Sobald bei einem Einzug das erste Mal der Lichtschalter betätigt wird oder aus anderen Gründen Strom entnommen wird, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande. Dies gilt jedoch nur dann, wenn vorher kein anderer Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.
Sofern Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 EnWG während des Zeitraums der Ersatzversorgung (3 Monate) keinen neuen Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Meiningen oder einem anderen Stromlieferanten abgeschlossen haben, werden Sie für den Anschlusszeitraum automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in der Grundversorgung?
Grundlage für die Belieferung mit Strom innerhalb eines Grundversorgungsverhältnisses sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen Elektrizität der Stadtwerke Meiningen GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
Wie ist die Laufzeit der Grundversorgung?
Das Grundversorgungsverhältnis läuft unbefristet. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Sie können Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Sie haben die Möglichkeit, Rechnungen und Abschläge mittels unterschiedlicher Zahlungsweisen zu begleichen. Zur Verfügung steht Ihnen: SEPA-Lastschrift-Mandat, Überweisung oder Barzahlung am Kassenautomaten.
Welche Preise gelten in der Grundversorgung?
Das aktuelle Preisblatt steht für Sie am Ende der Seite als Download zur Verfügung.
Informationen & Downloads
- Preisblatt Grundversorgung Strom (ab 01.01.2025) (.pdf, 492 KB)
- Preisblatt Grundversorgung Strom (ab 01.03.2024) (.pdf, 513 KB)
- Preisblatt Grundversorgung Strom (ab 01.01.2024) (.pdf, 514 KB)
- Preisblatt Grundversorgung Strom (ab 01.09.2022) (.pdf, 104 KB)
- Erg. Bedingungen zur StromGVV (Stand 01.01.2020) (.pdf, 471 KB)
- Muster-Abwendungsvereinbarung (.pdf, 452 KB)