Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
persönlich
„Einspeisemanagement“ (§ 14 EEG 2017)
Im Hinblick auf §§ 14 Abs. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 EnWG und gemäß §§ 9 i. V. m. 14 EEG sind Anlagenbetreiber(innen) von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber.
Zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage verwenden Sie bitte nachfolgende Formblätter:
- Anmeldung zum Netzanschluss durch Elektrofachbetrieb (AAN)
- Anmeldung Erzeugungsanlage
- Anmeldung Erzeugungsanlage (Anlage 1)
- Vollmacht Erzeugungsanlage
- Inbetriebnahme Erzeugungsanlage/Speicher
- EEG Kauf- & Nutzungsvertrag
- EEG Netzverträglichkeitsprüfung bis 150 KW
- EEG Netzverträglichkeitsprüfung ab 150 - 500 KW
- EEG Netzverträglichkeitsprüfung ab 500 KW
Zur Anmeldung Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage (sog. Balkonkraftwerk) verwenden Sie bitte nachfolgendes Formblatt:
Bilanzkreiszuordnung und Direktvermarktung
Anlagenbetreiber können Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, nach Maßgabe der §§ 20-21a EEG 2017 an Dritte veräußern. Für die An- und Abmeldung Ihrer Erzeugungsanlage verwenden Sie folgende Formulare der Bundesnetzagentur.
Ergänzende Informationen zur Direktvermarktung
Es gelten ausschließlich die durch die Bundesnetzagentur ab 01.10.2017 festgelegten Vorgaben (BK6-16-200) für die automatisierte und standardisierte Abwicklung des Netzzuganges von Erzeugungsanlagen zur An-, Ab- und Ummeldung im Rahmen der Direktvermarktung.
Ausschließlich Anlagenbetreiber können für die Anmeldung von Bilanzkreiswechseln / Erstzuordnung von Neuanlagen / Rückzuordnung von Anlagen das folgende Formular nutzen.