Informationen für Marktpartner
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Downloads für unsere Marktpartner. Als Verteilnetzbetreiber im Bereich Strom sind die Stadtwerke Meiningen in den Ortschaften Meiningen (einschließlich OT Herpf und Dreißigacker), Utendorf, Schwarza, Kühndorf und Christes tätig. Als Verteilnetzbetreiber im Bereich Gas sind die Stadtwerke Meiningen für die Weiterverteilung des Gases im Ortsnetz Meiningen zuständig.
Netzzugang
Gas
Netzzugang
Netzentgelte
Brennwertveröffentlichung
§ 33 Abs. 3 Nr. 3 GasNZV - Netzauslastung: Die Stadtwerke Meiningen GmbH betreibt ausschließlich ein Ortsverteilnetz. Eine Aussage zur Netzauslastung ist deshalb nur im Einzelfall auf Anfrage möglich.
Strom
Netzzugang
- Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Anlage a) Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage b) Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen
- Anlage c) Zuordnungsvereinbarung
- Kontaktdatenblatt
- Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle
- Rückmeldung zur Entsperrung einer Entnahmestelle
- Nachweis für Wiederverkäufer
- Zertifikat Stromnetz
- Bestätigung nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Messstellenbetrieb
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)
ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden zugleich die Messzugangsverordnung und die §§ 21b-i EnWG aufgehoben.
Das MStbG trifft Regelungen zu folgenden Themen:
- zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
- zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs,
- zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
- zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
- zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
- zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren Daten zur Abwicklung des Messstellenbetriebs.
Die Regelungen des MsbG betreffen sowohl die Sparte Strom als auch die Sparte Gas.
Mit den im Folgendem am häufigsten gestellten Fragen (FAQ's), möchten wir Ihnen lieber Kunde weitere Informationen geben, die Ihnen eine bessere
Nachvollziehbarkeit unserer Umsetzung des MsbG erlauben.
Die Stadtwerke Meiningen GmbH sind grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 2 Abs. 4 MStbG