Ersatzversorgung Strom

Damit Ihre Stromversorgung im Ernstfall auch weiterhin aufrechterhalten bleibt, stellen wir die Versorgung mit Elektrizität im Falle einer unklaren Versorgungslage in Niederspannung für eine Dauer von maximal 3 Monaten sicher. Die Ersatzversorgung mit Strom ist gesetzlich garantiert, sodass es in einem solchen Fall zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt. Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger in Niederspannung erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Mögliche Gründe für die Belieferung in der Ersatzversorgung

Informationen zur Ersatzversorgung

Wo ist die Ersatzversorgung der Stadtwerke Meiningen verfügbar?

Die Ersatzversorgung Strom ist nur in den Grundversorgungsgebieten der Stadtwerke Meiningen verfügbar. Die Stadtwerke Meiningen sind derzeit Grundversorger Strom innerhalb der Stadt Meiningen (keine Ortsteile) sowie in den Ortsteilen Dreißigacker und Herpf.

Ab dem 01.01.2025 übernehmen die Stadtwerke Meiningen die Grundversorgung Strom im Ortsteil Utendorf.

Wem steht die Ersatzversorgung zur Verfügung?

Anders als in der Grundversorgung steht die Ersatzversorgung neben den Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG auch allen Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung zur Verfügung.

Wie ist die Laufzeit der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist befristet auf maximal 3 Monate. Nach Ablauf dieser 3 Monate müssen Nicht-Haushaltskunden mit einer Unterbrechung der Versorgung durch den örtlichen Netzbetreiber rechnen, wenn bis dahin kein Stromlieferant die Versorgung mittels eines neuen Stromliefervertrags übernommen hat. Bitte nutzen Sie diesen Zeitraum zum Vertragsabschluss mit einem neuen Stromversorger.

Haushaltskunden werden nach Ablauf von 3 Monaten automatisch in die Grundversorgung überführt, sofern Sie für den Anschlusszeitraum keinen neuen Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Meiningen oder einem anderen Stromlieferanten abgeschlossen haben.

Während des Zeitraums der Ersatzversorgung können Sie jederzeit einen neuen Stromliefervertrag Ihrer Wahl abschließen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Sie haben die Möglichkeit, Rechnungen und Abschläge mittels unterschiedlicher Zahlungsweisen zu begleichen. Zur Verfügung steht Ihnen: SEPA-Lastschrift-Mandat, Überweisung oder Barzahlung am Kassenautomaten.

Welche Preise gelten in der Ersatzversorgung?

Das aktuelle Preisblatt und Preise der letzten 6 Monate stehen für Sie am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

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