Die Fernwärmekonditionen der Stadtwerke Meiningen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Netzgebieten und werden jeweils zum 01.01. eines Jahres neu berechnet. Die jeweils gültigen Preise berechnen sich anhand der vertraglich vereinbarten Preisänderungsformeln. Bei der Anwendung dieser Formeln möchten wir Sie hier unterstützen. Zusätzlich sind hier für Fernwärmekunden und Interessenten alle relevanten Vertragsinhalte übersichtlich zusammengestellt
Vertragsbedingungen
- Anlage 2 AVBFernwärmeV
- Anlage 3 Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen
- Anlage 4 Technische Anschlussbedingungen
- Anlage 5 Datenschutz
- Anlage 6 SEPA-Basislastschriftmandat (Verbraucher)
- Anlage 6 SEPA-Lastschriftmandat
- Anlage 7 Widerruf
- Fernwärmeversorgungsvertrag
- Fernwärmeversorgungsvertrag (Verbraucher)
Erläuterung der Fernwärmepreise ab 01.07.2021
Durch die Einführung eines bundesweiten, nationalen Emissionspreises für fossile Brennstoffe zum 01.01.2021 sind auch die Stadtwerke Meiningen im Rahmen der Fernwärmeversorgung von dieser zusätzlichen Abgabe betroffen. Die Fernwärmeversorgungsverträge, die Preisänderungsformeln sowie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen zur Fernwärme wurden zum 01.07.2021 dahingehend und darüber hinaus neu gestaltet. Nachfolgend möchten wir Ihnen das ab dem 01.07.2021 geltende Fernwärmepreissystem der Stadtwerke Meiningen näher erläutern.
Die Preise für die Fernwärme werden künftig jeweils zum 01.01. eines Jahres neu berechnet, erstmals zum 01.07.2021.
Der jeweils gültige Preis berechnet sich dabei durch vertraglich mit dem Fernwärmekunden vereinbarte Preisänderungsformeln. In diese Formeln werden zum Zeitpunkt der Preisänderung Werte eingesetzt, so dass sich ein neuer Preis berechnet, der dann für ein Jahr gilt.
Da das neue Preissystem zum 01.07.2021 eingeführt wird, gelten die Preise für das Jahr 2021 nur für ein halbes Jahr, also vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021.
Wie berechnen sich die Preise für die Fernwärme?
Fernwärmeverträge haben in der Regel eine Erstlaufzeit von zehn Jahren und verlängern sich anschließend um jeweils weitere fünf Jahre, sofern der Vertrag von keiner Partei gekündigt wurde. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist es leider nicht möglich, die Preise für die Fernwärmeversorgung über einen so langen Zeitraum zu fixieren. Aus diesem Grund bedienen sich Fernwärmeversorgungsunternehmen sogenannten Preisänderungsformeln.
Die in die Preisänderungsformeln einzusetzenden Werte der Indizes kommen nicht von den Stadtwerken Meiningen, sondern vielmehr von neutraler Stelle: dem Statistischen Bundesamt Wiesbaden. Die Stadtwerke Meiningen haben deshalb keinen Einfluss auf die Entwicklung der Fernwärmepreise.
Das Fernwärmepreissystem sieht auf den ersten Blick möglicherweise etwas komplex aus. Wir möchten Sie an dieser Stelle bei der Nachvollziehbarkeit Ihrer Fernwärmepreise unterstützen und erläutern Ihnen nachfolgend die Anwendung der Preisänderungsformeln am Beispiel des Netzgebietes Innenstadt.
Preise, Preisänderungsformeln und Indizes können je nach Netzgebiet und vereinbarter maximalen Wärmeleistung variieren. Bitte schauen Sie bei Bedarf in Ihre jeweiligen Vertragsunterlagen, hier sind alle für die Berechnung notwendigen Werte vorgegeben.
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen? Wir sind jederzeit gerne für Sie telefonisch unter 03693 / 484-127 oder -129 zu erreichen. Gerne dürfen Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an vertrieb@stadtwerke-meiningen.de schildern.
1. Der Preis für die Leistungsbereitstellung: Grund- und ggf. Leistungspreis
Der Grundpreis wird in Euro pro Jahr und der Leistungspreis wird in Euro pro Kilowatt (€/kW) angegeben. Über diesen Preis wird dem Kunden die an dem Fernwärmeanschluss zur Verfügung gestellte Leistung in Rechnung gestellt. Diese Leistung wird auch „vereinbarte maximale Wärmeleistung“ oder „maximale Anschlussleistung“ genannt und ist abhängig von der Größe des versorgten Gebäudes bzw. der versorgten Wohnung.
Das Entgelt für die Leistungsbereitstellung besteht aus einem Sockelbetrag – dem sogenannten Grundpreis (GP), der eine vereinbarte maximale Wärmeleistung bis einschließlich 20 Kilowatt abdeckt.
Übersteigt die vereinbarte maximale Wärmeleistung 20 Kilowatt, wird jede weitere Kilowatt zusätzlich zum Grundpreis mit einem Leistungspreis (LP) berechnet.
Schritt 1: Welche Preisformeln liegen dem Grund- und ggf. Leistungspreis zugrunde?
Der ab dem 01.01. eines Jahres und erstmals zum 01.07.2021 gültige Preis für die Leistungsbereitstellung errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformeln:
Die Preisformel für den Grundpreis:
GPAktuell = GP0 * [(0,5 * Lohnindex/Lohnindex0) + (0,5 * Investitionsgüterindex/ Investitionsgüterindex0)] |
Die Preisformel für den Leistungspreis:
LPAktuell = LP0 * [(0,5 * Lohnindex/Lohnindex0) + (0,5 * Investitionsgüterindex/ Investitionsgüterindex0)] |
Das Prinzip hinter diesen Formeln ist, dass der Preis des jeweiligen Basiswertes aus 2019 mit dem Verhältnis der Kostenentwicklung nach diesem Zeitraum multipliziert wird und so den Grund- bzw. Leistungspreis zum jeweiligen Anpassungszeitpunkt wiedergibt.
Die Preisformel für den Leistungspreis ist nur für Gewerbekunden und Vermietungsobjekte mit einer vereinbarten maximalen Wärmeleistung über 20 kW relevant. Haushaltskunden und kleinere Gewerbekunden mit einer vereinbarten maximalen Wärmeleistung bis einschließlich 20 kW bekommen nur den Grundpreis in Rechnung gestellt.
Schritt 2: Was bedeuten die Abkürzungen bzw. Indizes und wo finde ich diese?
Die Abkürzungen in den Preisformeln lauten wie folgt:
GPAktuell - Neuer Grundpreis (vereinbarte maximale Wärmeleistung bis einschließlich 20 kW) in € pro Jahr, netto
GP0 - Basis Grundpreis (vereinbarte maximale Wärmeleistung bis einschließlich 20 kW) 201,36 € pro Jahr, netto
LPAktuell - Neuer Leistungspreis (je weitere kW, ab der 21. kW der vereinbarten maximalen Wärmeleistung) in € pro kW, netto
LP0 - Basis Leistungspreis (je weitere kW, ab der 21. kW der vereinbarten maximalen Wärmeleistung) 33,56 € pro kW, netto
Die von uns verwendeten Indizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de.
Lohnindex - L
Gemäß Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden: Fachserie 16 Verdienste und Arbeitskosten; Reihe 2.2 Indizes der Arbeitnehmerverdienste – Lange Reihen; Artikelnummer 2160220; Erscheinungsfolge vierteljährlich; zu finden unter: 3. Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nach Wirtschaftszweigen und Quartalen, 3.1 Deutschland, Buchstabe D Energieversorgung.
L0 - Der Basiswert des Lohnindex beträgt 106,7000 und setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der Quartalswerte 1. bis 4. Quartal 2019, gerundet auf vier Nachkommastellen (Basis 2015 = 100).
L - Aktueller durchschnittlicher Lohnindex beträgt 107,1250 - maßgeblich für die Preisermittlung zum 01.01. eines Jahres sowie erstmals zum 01.07.2021 ist der Durchschnittswert aus den Quartalsdurchschnittswerten des 3. und 4. Quartals des Vor-Vorjahres sowie des 1. und 2. Quartals des Vorjahres, gerundet auf vier Nachkommastellen.
L0 | L | ||
1. Quartal 2019 | 104,9 | 3. Quartal 2019 | 107,4 |
2. Quartal 2019 | 106,9 | 4. Quartal 2019 | 107,6 |
3. Quartal 2019 | 107,4 | 1. Quartal 2020 | 106,3 |
4. Quartal 2019 | 107,6 | 2. Quartal 2020 | 107,2 |
Mittelwert L0 | 106,7000 | Mittelwert L | 107,1250 |
Der Wert L0 bleibt konstant – er bildet die sogenannte Basis für die Preisänderung. L verändert sich entsprechend zuvor dargestellter Vorgehensweise. Bei der Preisanpassung zum 01.01.2022 errechnet sich L anhand der Werte für das 3. Quartal 2020 bis 2. Quartal 2021.
Investitionsgüterindex - I
Gemäß Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden: Fachserie 17 Preise; Reihe 2 Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise); Artikelnummer 2170200; Erscheinungsfolge monatlich; zu finden unter: 1 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz); Nr. 3 Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten.
I0 - Der Basiswert des Investitionsgüterindex beträgt 104,5833 und setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der Monatswerte Januar bis Dezember 2019, gerundet auf vier Nachkommastellen (Basis 2015 = 100).
I - Aktueller durchschnittlicher Investitionsgüterindex beträgt 105,2417 - maßgeblich für die Preisermittlung zum 01.01. eines Jahres sowie erstmals zum 01.07.2021 ist das arithmetische Mittel der Monate Juli bis Dezember des Vor-Vorjahres sowie der Monate Januar bis Juni des Vorjahres, gerundet auf vier Nachkommastellen.
I0 | I | ||
Januar 2019 | 104,1 | Juli 2019 | 104,7 |
Februar 2019 | 104,2 | August 2019 | 104,8 |
März 2019 | 104,3 | September 2019 | 104,8 |
April 2019 | 104,4 | Oktober 2019 | 104,9 |
Mai 2019 | 104,5 | November 2019 | 104,9 |
Juni 2019 | 104,5 | Dezember 2019 | 104,9 |
Juli 2019 | 104,7 | Januar 2020 | 105,5 |
August 2019 | 104,8 | Februar 2020 | 105,6 |
September 2019 | 104,8 | März 2020 | 105,6 |
Oktober 2019 | 104,9 | April 2020 | 105,7 |
November 2019 | 104,9 | Mai 2020 | 105,7 |
Dezember 2019 | 104,9 | Juni 2020 | 105,8 |
Mittelwert I0 | 104,5833 | Mittelwert I | 105,2417 |
Der Wert I0 bleibt konstant – er bildet die sogenannte Basis für die Preisänderung. I verändert sich entsprechend zuvor dargestellter Vorgehensweise. Bei der Preisanpassung zum 01.01.2022 errechnet sich I anhand der Werte für Juli 2020 bis Juni 2021.
Schritt 3: Das Einsetzen der Werte in die Preisformeln
Grundpreis: GPAktuell = GP0 * [(0,5 * Lohnindex/Lohnindex0) + (0,5 * Investitionsgüterindex/Investitionsgüterindex0)] GPAktuell = 201,36 € * [(0,5 * 107,1250 / 106,7000) + (0,5 * 105,2417 / 104,5833)] GPAktuell = 202,39 € pro Jahr netto bzw. 240,84 € pro Jahr brutto |
Leistungspreis: LPAktuell = LP0 * [(0,5 * Lohnindex/Lohnindex0) + (0,5 * Investitionsgüterindex/Investitionsgüterindex0)] LPAktuell = 33,56 € * [(0,5 * 107,1250 / 106,7000) + (0,5 * 105,2417 / 104,5833)] LPAktuell = 33,73 € pro Jahr netto bzw. 40,14 € pro Jahr brutto |
2. Der Preis für die gelieferte Wärmemenge: Arbeitspreis
Der Arbeitspreis wird in Euro pro Megawattstunde (€/MWh) angeben. Über diesen Preis wird die tatsächlich durch den Kunden verbrauchte und am Fernwärmezähler gemessene Wärme abgerechnet. Dabei wird der gemessene Verbrauch mit dem Arbeitspreis multipliziert.
Schritt 1: Welche Preisformel liegt dem Arbeitspreis zugrunde?
Der ab dem 01.01. eines Jahres und erstmals zum 01.07.2021 gültige Arbeitspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel:
APAktuell = AP0 * [(0,55 * Erdgasindex/Erdgasindex0) + (0,15 * Biogasindex/Biogasindex0) + (0,3 * Wärmeindex/Wärmeindex0)] |
Das Prinzip hinter dieser Formel ist, dass der Preis des jeweiligen Basiswertes aus 2019 mit dem Verhältnis der Kostenentwicklung nach diesem Zeitraum multipliziert wird und so den Arbeitspreis zum jeweiligen Anpassungszeitpunkt wiedergibt.
Schritt 2: Was bedeuten die Abkürzungen bzw. Indizes und wo finde ich diese?
APAktuell - Neuer Arbeitspreis in € pro Megawattstunde (€/MWh), netto
AP0 - Bis 20 kW vereinbarte maximale Wärmeleistung (Haushalts- und kleinere Gewerbekunden): Basis Arbeitspreis 62,09 € pro Megawattstunde (€/MWh), netto; Über 20 kW vereinbarte maximale Wärmeleistung (Gewerbekunden und Vermietungsobjekte): Basis Arbeitspreis 58,87 € pro Megawattstunde (€/MWh), netto
Die von uns verwendeten Indizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de.
Erdgasindex - EG
Gemäß Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden; Fachserie 17 Preise, Reihe 2 Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise); Artikelnummer 2170200; Erscheinungsfolge monatlich; zu finden unter: Nr. 1 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz); 640 Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer.
EG0 - Der Basiswert des Erdgasindex beträgt 81,3250 und setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der Monate Januar bis Dezember 2019, gerundet auf vier Nachkommastellen (Basis 2015 = 100).
EG - Aktueller durchschnittlicher Erdgasindex beträgt 75,1833 - maßgeblich für die Preisermittlung zum 01.01. eines Jahres sowie erstmals zum 01.07.2021 ist das arithmetische Mittel der Monate Juli bis Dezember des Vor-Vorjahres sowie der Monate Januar bis Juni des Vorjahres, gerundet auf vier Nachkommastellen.
EG0 | EG | ||
Januar 2019 | 88,5 | Juli 2019 | 80,2 |
Februar 2019 | 87,6 | August 2019 | 76,4 |
März 2019 | 84,7 | September 2019 | 76,9 |
April 2019 | 84,7 | Oktober 2019 | 76,8 |
Mai 2019 | 82,0 | November 2019 | 79,4 |
Juni 2019 | 79,8 | Dezember 2019 | 78,9 |
Juli 2019 | 80,2 | Januar 2020 | 78,7 |
August 2019 | 76,4 | Februar 2020 | 75,4 |
September 2019 | 76,9 | März 2020 | 72,7 |
Oktober 2019 | 76,8 | April 2020 | 71,6 |
November 2019 | 79,4 | Mai 2020 | 68,7 |
Dezember 2019 | 78,9 | Juni 2020 | 66,5 |
Mittelwert EG0 | 81,3250 | Mittelwert EG | 75,1833 |
Der Wert EG0 bleibt konstant – er bildet die sogenannte Basis für die Preisänderung. EG verändert sich entsprechend zuvor dargestellter Vorgehensweise. Bei der Preisanpassung zum 01.01.2022 errechnet sich EG anhand der Werte für Juli 2020 bis Juni 2021.
Biogasindex - BG
Gemäß Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, Datenbank GENESIS-ONLINE; Themenbereich 61211-0003 Erzeugerpreisindizes landwirtschaftlicher Produkte: Deutschland, Monate, landwirtschaftliche Produkte; zu finden unter: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte insgesamt.
BG0 - Der Basiswert des Biogasindex beträgt 113,0417 und setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der Monate Januar bis Dezember 2019, gerundet auf vier Nachkommastellen (Basis 2015 = 100).
BG - Aktueller durchschnittlicher Biogasindex beträgt 112,2167 - maßgeblich für die Preisermittlung zum 01.01. eines Jahres sowie erstmals zum 01.07.2021 ist das arithmetische Mittel der Monate Juli bis Dezember des Vor-Vorjahres sowie der Monate Januar bis Juni des Vorjahres, gerundet auf vier Nachkommastellen.
BG0 | BG | ||
Januar 2019 | 111,5 | Juli 2019 | 114,3 |
Februar 2019 | 112,1 | August 2019 | 112,5 |
März 2019 | 113,0 | September 2019 | 109,9 |
April 2019 | 115,5 | Oktober 2019 | 110,3 |
Mai 2019 | 115,7 | November 2019 | 112,1 |
Juni 2019 | 115,1 | Dezember 2019 | 114,5 |
Juli 2019 | 114,3 | Januar 2020 | 113,3 |
August 2019 | 112,5 | Februar 2020 | 114,2 |
September 2019 | 109,9 | März 2020 | 113,8 |
Oktober 2019 | 110,3 | April 2020 | 112,5 |
November 2019 | 112,1 | Mai 2020 | 109,2 |
Dezember 2019 | 114,5 | Juni 2020 | 110,0 |
Mittelwert BG0 | 113,0417 | Mittelwert BG | 112,2167 |
Der Wert BG0 bleibt konstant – er bildet die sogenannte Basis für die Preisänderung. BG verändert sich entsprechend zuvor dargestellter Vorgehensweise. Bei der Preisanpassung zum 01.01.2022 errechnet sich BG anhand der Werte für Juli 2020 bis Juni 2021.
Wärmeindex - W
Gemäß Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden; Fachserie 17 Preise; Reihe 7 Verbraucherpreisindizes für Deutschland; Artikelnummer 2170700; Erscheinungsfolge monatlich; zu finden unter: 1 Verbraucherpreisindex für Deutschland; SEA-VPI-Nr. 0455 - Fernwärme u.A.
W0 - Der Basiswert des Wärmeindex beträgt 98,1083 und setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der Monate Januar bis Dezember 2019, gerundet auf vier Nachkommastellen (Basis 2015 = 100).
W - Aktueller durchschnittlicher Wärmeindex beträgt 98,3583 - maßgeblich für die Preisermittlung zum 01.01. eines Jahres sowie erstmals zum 01.07.2021 ist das arithmetische Mittel der Monate Juli bis Dezember des Vor-Vorjahres sowie der Monate Januar bis Juni des Vorjahres, gerundet auf vier Nachkommastellen.
W0 | W | ||
Januar 2019 | 96,9 | Juli 2019 | 98,4 |
Februar 2019 | 97,3 | August 2019 | 98,5 |
März 2019 | 97,5 | September 2019 | 98,5 |
April 2019 | 98,2 | Oktober 2019 | 98,3 |
Mai 2019 | 98,5 | November 2019 | 98,3 |
Juni 2019 | 98,6 | Dezember 2019 | 98,3 |
Juli 2019 | 98,4 | Januar 2020 | 98,5 |
August 2019 | 98,5 | Februar 2020 | 98,5 |
September 2019 | 98,5 | März 2020 | 98,6 |
Oktober 2019 | 98,3 | April 2020 | 98,2 |
November 2019 | 98,3 | Mai 2020 | 98,1 |
Dezember 2019 | 98,3 | Juni 2020 | 98,1 |
Mittelwert W0 | 98,1083 | Mittelwert W | 98,3583 |
Der Wert W0 bleibt konstant – er bildet die sogenannte Basis für die Preisänderung. W verändert sich entsprechend zuvor dargestellter Vorgehensweise. Bei der Preisanpassung zum 01.01.2022 errechnet sich W anhand der Werte für Juli 2020 bis Juni 2021.
Stromindex - S
Dieser Index betrifft nur das Netzgebiet Dreißigacker. Er ist für die weitere Berechnung in diesem Dokument nicht relevant, die Auflistung in diesem Kontext dient nur der Vollständigkeit und Transparenz.
Gemäß Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden; Fachserie 17 Preise; Reihe 2 Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise); Artikelnummer 2170200; Erscheinungsfolge monatlich; zu finden unter: Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz); Nr. 621 Elektrischer Strom, bei Abgabe an Haushalte.
S0 - Der Basiswert des Stromindex beträgt 106,3583 und setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der Monate Januar bis Dezember 2019, gerundet auf vier Nachkommastellen (Basis 2015 = 100).
S - Aktueller durchschnittlicher Stromindex beträgt 109,6750 - maßgeblich für die Preisermittlung zum 01.01. eines Jahres sowie erstmals zum 01.07.2021 ist das arithmetische Mittel der Monate Juli bis Dezember des Vor-Vorjahres sowie der Monate Januar bis Juni des Vorjahres, gerundet auf vier Nachkommastellen.
S0 | S | ||
Januar 2019 | 104,5 | Juli 2019 | 106,6 |
Februar 2019 | 105,1 | August 2019 | 107,0 |
März 2019 | 105,5 | September 2019 | 107,0 |
April 2019 | 106,4 | Oktober 2019 | 107,0 |
Mai 2019 | 106,5 | November 2019 | 107,0 |
Juni 2019 | 106,6 | Dezember 2019 | 107,1 |
Juli 2019 | 106,6 | Januar 2020 | 109,9 |
August 2019 | 107,0 | Februar 2020 | 110,8 |
September 2019 | 107,0 | März 2020 | 112,3 |
Oktober 2019 | 107,0 | April 2020 | 113,4 |
November 2019 | 107,0 | Mai 2020 | 114,0 |
Dezember 2019 | 107,1 | Juni 2020 | 114,0 |
Mittelwert S0 | 106,3583 | Mittelwert S | 109,6750 |
Der Wert S0 bleibt konstant – er bildet die sogenannte Basis für die Preisänderung. S verändert sich entsprechend zuvor dargestellter Vorgehensweise. Bei der Preisanpassung zum 01.01.2022 errechnet sich S anhand der Werte für Juli 2020 bis Juni 2021.
Schritt 3: Das Einsetzen der Werte in die Preisformel
Arbeitspreis max. Leistung bis 20 kW (Haushalts- und kleinere Gewerbekunden): APAktuell = AP0 * [(0,55 * Erdgasindex/Erdgasindex0) + (0,15 * Biogasindex/Biogasindex0) + (0,3 * Wärmeindex/Wärmeindex0)] APAktuell = 62,09 * [(0,55 * 75,1833 / 81,3250) + (0,15 * 112,2167 / 113,0417) + (0,3 * 98,3583 / 98,1083)] APAktuell = 59,49 € pro MWh netto bzw. 70,79 € pro MWh brutto |
Arbeitspreis max. Leistung über 20 kW (Gewerbekunden und Vermietungsobjekte): APAktuell = AP0 * [(0,55 * Erdgasindex/Erdgasindex0) + (0,15 * Biogasindex/Biogasindex0) + (0,3 * Wärmeindex/Wärmeindex0)] APAktuell = 58,87 * [(0,55 * 75,1833 / 81,3250) + (0,15 * 112,2167 / 113,0417) + (0,3 * 98,3583 / 98,1083)] APAktuell = 56,41 € pro MWh netto bzw. 67,13 € pro MWh brutto |
3. Der Emissionspreis für die gelieferte Wärmemenge: CO2-Preis
Der CO2-Preis wird in Euro pro Megawattstunde (€/MWh) angegeben. Das Heizen über Fernwärme ist besonders umweltfreundlich. Dennoch fallen aufgrund der Verfeuerung von Erdgas bei der Erzeugung der Fernwärme CO2-Emissionen an, wenngleich diese wesentlich niedriger sind als bei vielen anderen Formen der Wärmeerzeugung. Die Stadtwerke Meiningen sind nach dem neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet, für die Wärmeerzeugung Emissionszertifikate zu erwerben. Dabei wird der am Fernwärmezähler gemessene Verbrauch mit dem CO2-Preis multipliziert.
Je nach Netzgebiet und eingesetztem Brennstoff variiert der CO2-Preis bzw. entfällt. Genaueres entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.
Schritt 1: Welche Preisformel liegt dem CO2-Preis zugrunde?
Der ab dem 01.01. eines Jahres und erstmals ab dem 01.07.2021 gültige CO2-Preis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel:
CO2-PreisJahr = 0,8 * CO2-Preis0 * nEP/nEP0 |
Das Prinzip hinter dieser Formel ist, dass der Preis des jeweiligen Basiswertes mit dem Verhältnis der Kostenentwicklung nach diesem Zeitraum multipliziert wird und so den CO2-Preis zum jeweiligen Anpassungszeitpunkt wiedergibt.
Schritt 2: Was bedeuten die Abkürzungen?
Die Abkürzungen in den Preisformeln lauten wie folgt:
CO2-PreisJahr - Neuer CO2-Preis in € pro Megawattstunde (€/MWh), netto
CO2-Preis0 - Basis CO2-Preis 5,61 € pro Megawattstunde (€/MWh), netto; Der CO2-Preis0 ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Vergleichswert für CO2-Emissionen aus der Erzeugung von Wärme gemäß EU Wärme-Benchmark im Beschluss 2011/278/EU: 224,28 g CO2/kWhth.
nEP - Für das jeweilige Kalenderjahr aktuell geltender nationaler Emissionspreis in (€/t CO2) gemäß BEHG (derzeit § 10 Abs. 2 BEHG). Stand 04/2021: Festpreisentwicklung 2021 bis 2025: 25 €/t CO2 für den Zeitraum 2021, 30 €/t CO2 für den Zeitraum 2022, 35 €/t CO2 für den Zeitraum 2023, 45 €/t CO2 für den Zeitraum 2024, 55 €/t CO2 für den Zeitraum 2025, für den Zeitraum 2026 ist die Auktionierung der Zertifikate vorgesehen, in einem Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2 bis 65 €/t CO2. Änderungen sind möglich.
nEP0 - Basiswert für den nationalen Emissionspreis 25 €/t CO2 gemäß § 10 Abs. 2 BEHG.
Schritt 3: Das Einsetzen der Werte in die Preisformeln
CO2-Preis CO2-Preis 2021 = CO2-Preis 2021 = CO2-Preis 2021 = 4,49 € pro MWh netto bzw. 5,34 € pro MWh brutto |
4. Messpreis
Der Messpreis wird in Euro pro Jahr angegeben. Über diesen Preis wird dem Kunden die Bereitstellung der Messeinrichtung nebst Ablesung und Abrechnung in Rechnung gestellt. Die Preise sind abhängig von der Größe der Messeinrichtung und unterliegen keiner Preisänderungsformel.