Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen wurden vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen am 8. Oktober sowie am 11. November neue Allgemeinverfügungen erlassen. Auch in unserem Freizeitzentrum gilt demensprechend aktuell die 3G-Regel. Das heißt konkret: Jeder Gast des Freizeitzentrums muss einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen bzw. vor Ort durchführen.
Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?
- geimpfte und genesene Personen (entsprechende Nachweise erforderlich)
- Kinder und Jugendliche unter sechs Jahren sowie alle noch nicht eingeschulten Kinder
- Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden (Nachweis erforderlich)
Welche Testnachweise werden bei der 3G-Testpflicht akzeptiert?
- PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
- Nukleinsäureamplifikationstests sowie weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik (nicht älter als 24 Stunden)
- Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
- vor Ort durchgeführter Selbsttest
Wichtig: Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein Test kann selbst mitgebracht oder für 5€ bei uns an der Kasse erworben werden. Für Kinder bis 12 Jahre ist der Selbsttest vor Ort kostenlos.
Weitere Informationen auf der Website des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen:#