news.meiningen

3G-Regel im Freizeitzentrum

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen wurden vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen am 8. Oktober sowie am 11. November neue Allgemeinverfügungen erlassen. Auch in unserem Freizeitzentrum gilt demensprechend aktuell die 3G-Regel. Das heißt konkret: Jeder Gast des Freizeitzentrums muss einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen bzw. vor Ort durchführen.

 

Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?

  • geimpfte und genesene Personen (entsprechende Nachweise erforderlich)
  • Kinder und Jugendliche unter sechs Jahren sowie alle noch nicht eingeschulten Kinder
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden (Nachweis erforderlich)

 

Welche Testnachweise werden bei der 3G-Testpflicht akzeptiert?

  • PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
  • Nukleinsäureamplifikationstests sowie weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik (nicht älter als 24 Stunden)
  • Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • vor Ort durchgeführter Selbsttest

 

Wichtig: Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein Test kann selbst mitgebracht oder für 5€ bei uns an der Kasse erworben werden. Für Kinder bis 12 Jahre ist der Selbsttest vor Ort kostenlos.

 

Weitere Informationen auf der Website des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen:#

15. Allgemeinverfügung vom 8. Oktober 2021

17. Allgemeinverfügung vom 11. November 2021

persönlicher Kundenservice

+49 3693 484-300

Onlineservice
z.B. Zählerstandsmeldung, An-, Ab- oder Ummeldung

24-Stunden-Störungsnummer
+49 3693 484-200