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Die Stadtwerke Meiningen GmbH informieren

Ab 01.05.2014 gibt es Veränderungen in den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Meiningen GmbH.

Ab 01.05.2014 gibt es Veränderungen in den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Meiningen GmbH: 

  • zu der Verordnung ĂĽber Allgemeine Bedingungen fĂĽr die Grundversorgung von Haushaltskunden und  die Ersatzversorgung mit  Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromversorgungsverordnung-StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I, 2006, 2391) sowie dem dazugehörigen Preisblatt und

 

  • zu der Verordnung ĂĽber Allgemeine Bedingungen fĂĽr die Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I, 2006, 2391, 2396) sowie dem dazugehörigen Preisblatt.

 Die Stadtwerke Meiningen GmbH geben zugleich hiermit gemäß der Verordnung ĂĽber Allgemeine Bedingungen fĂĽr die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 die ab 01.05.2014 in Kraft tretenden Ergänzenden allgemeinen Versorgungsbedingungen der Stadtwerke Meiningen GmbH fĂĽr die Versorgung mit Fernwärme nebst dem dazugehörigen Preisblatt und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) fĂĽr den Anschluss an die Fernwärmenetze bekannt.Die hiermit öffentlich bekannt gemachten Ergänzenden Bedingungen, die dazugehörigen Preisblätter sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) mit ihrem jeweiligen Wortlaut sind ab 01.05.2014 im Internet unter www.stadtwerke-meiningen.de abrufbar und können auf Verlangen unentgeltlich ausgehändigt werden.  

   
 

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