Wir freuen uns sehr, unsere Gäste ab dem 7. Februar wieder begrüßen zu dürfen. Nach der aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnung gilt für Hallenbad und Sauna die 2G-Plus-Regelung. Unsere Gaststätte öffnet unter der 3G-Regelung.
2G-Plus für Hallenbad & Sauna, 3G für Restaurant
Für Hallenbad und Sauna gilt 2G-Plus:
- Zutritt haben geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis nachweisen können:
- Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
- Selbsttest (unter Aufsicht und vor Ort)
- PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
- alternative Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (nicht älter als 24 Stunden)
- Ausgenommen sind Geboosterte, "frisch" Geimpfte oder Genesene (jeweils unter 3 Monaten) sowie Genesene mit mindestens einer Impfung.
- Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis bzw. Nachweis über regelmäßige Testung in der Schule
- Noch nicht eingeschulte Kinder müssen keinen Test vorweisen
- Tests können auch vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden
- Selbsttests können mitgebracht oder für 5€ erworben werden
Auch unser Restaurant hat wieder geöffnet:
- In unserer Gaststätte gilt die 3G-Regelung
- Gäste müssen also entweder einen Nachweis über Impfung/Genesung oder ein negatives Testergebnis vorweisen
- Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Essen zum Mitnehmen zu bestellen. Der Umwelt zuliebe können Sie Ihre eigenen Töpfe und Behältnisse zum Abholen mitbringen.
- Die Öffnungszeiten sowie eine aktuelle Speisekarte finden Sie hier
- Bestellungen sowie Tischreservierungen sind unter folgender Nummer möglich: 03693 484-420
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen: www.lra-sm.de
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!