Um die Wärme- und Energieversorgung in den kommenden Kälteperioden dennoch zu sichern, hat die Bundesregierung zum 01.10.2022 zwei neue Umlagen beschlossen: Die Gas-Sicherungsumlage gemäß § 26 EnSiG – befristet bis zum 01.04.2024 dient dem Ausgleich der hohen Ersatzbeschaffungskosten der Gasimporteure. Die Speicherumlage gemäß § 35e EnWG – befristet bis 01.04.2025 dient dem Ausgleich der Kosten für die nationale Speicherbefüllung. Weiterhin erhöht sich ab dem 01.10.2022 die sogenannte SLP-Bilanzierungsumlage. Diese Umlage dient der Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie durch die Netzbetreiber.
All diese soeben dargestellten Umlagen werden uns als Lieferant von Erdgas in Rechnung gestellt. Aufsummiert ergibt sich durch die Einführung bzw. Erhöhung der Umlagen ab dem 01.10.2022 eine Mehrbelastung jeder durch uns gelieferten Kilowattstunde von 3,05 Cent netto bzw. 3,63 Cent inklusive der Umsatzsteuer (19%).
Leider können diese Mehrbelastungen durch uns nicht kompensiert werden, so dass wir zum 01.11.2022 den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis für Erdgas in der Grundversorgung und in den meiningen.gas-Tarifen um die zuvor aufgeschlüsselten 3,05 Cent pro Kilowattstunde (netto) bzw. 3,63 Cent pro Kilowattstunde (brutto inkl. 19% MwSt.) anheben müssen. Für den Grundpreis ergeben sich keine Änderungen. Unsere Kunden werden ab 16.09.2022 per Anschreiben darüber informiert.
Zum Ausgleich für die Mehrbelastung von Gaskunden hat die Bundesregierung angekündigt, die Mehrwertsteuer auf Erdgas befristet von derzeit 19 auf 7 Prozent zu senken. Bundestag und Bundesrat müssen der Senkung noch zustimmen. Sobald die entsprechenden Gesetze verabschiedet werden, wird die befristete Senkung der Mehrwertsteuer unsererseits automatisch umgesetzt. Weitere Informationen dazu werden in Kürze auf unserer Webseite veröffentlicht.