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Jährliche Zählerablesung der Stadtwerke Meiningen startet am 13. November

Für die Jahresrechnung 2023 werden ab 13. November turnusmäßig die Zähler in den Netzgebieten der Stadtwerke Meiningen abgelesen. Im Stadtgebiet Meiningen betrifft dies die Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Im Ortsteil Herpf werden von den Stadtwerken Meiningen nur Strom- und Gaszähler abgelesen. In den weiteren Netzgebieten Utendorf, Christes, Kühndorf, Schwarza sind ausschließlich Stromzähler betroffen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber lesen die Stadtwerke Meiningen die Zähler aller Haushalte und Unternehmen ab – unabhängig davon, welcher Energieversorger als Lieferant gewählt wurde. Die erfassten Zählerstände bilden die maßgebliche Grundlage für eine möglichst exakte Erstellung der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2023.

Die Stadtwerke bitten um Unterstützung, ihren Beschäftigten bzw. Beauftragten den Zutritt zu den Zählwerken zu ermöglichen. Die Ableserinnen und Ableser können sich stets mittels eines Ableseausweises in Verbindung mit dem Personalausweis legitimieren und nehmen ausschließlich ihren Ableseauftrag wahr. Es erfolgen dabei weder Tarifberatungen noch sind Vertragsabschlüsse möglich. Sofern niemand vor Ort angetroffen wird, hinterlässt die Ableserin bzw. der Ableser eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung.

Die Übermittlung der Zählerstände soll möglichst zeitnah zum Jahreswechsel erfolgen. Das ist auch über den eigens eingerichteten Online-Service möglich, welcher über den Link www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung erreichbar ist. Wichtige Hinweise zur Zählerablesung der unterschiedlichen Zählwerke werden hier veröffentlicht. Auch per E-Mail oder per Post können die Ablesedaten übermittelt werden. Alternativ ist die persönliche Abgabe im Kundenzentrum möglich. Bitte beachten Sie, dass trotz der Eigenablesung eine vor Ort-Ablesung durch unsere beauftragten Ableserinnen und Ableser stattfinden kann.

Bis Mitte Januar 2024 sollen alle Zählerstände erfasst sein. Liegen bis dahin keine Zählerstände vor, sind die Stadtwerke berechtigt diese zum Stichtag 31.12.2023 auf Basis der Verbrauchsprognose bzw. des Vorjahresverbrauchs zu schätzen.

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