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Jährliche Zählerablesung startet am 25. November

Ab 25.11. erfolgt die Zählerablesung aller Haushalte und Unternehmen – unabhängig davon, welcher Energieversorger als Lieferant gewählt wurde.

Für die Jahresrechnung 2022 werden ab 25. November turnusmäßig die Zähler in den Netzgebieten der Stadtwerke Meiningen abgelesen. Im Stadtgebiet Meiningen betrifft dies die Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Im Ortsteil Herpf werden von den Stadtwerken Meiningen nur Strom- und Gaszähler abgelesen. In den weiteren Netzgebieten Utendorf, Christes, Kühndorf, Schwarza sind ausschließlich Stromzähler betroffen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber lesen die Stadtwerke Meiningen die Zähler aller Haushalte und Unternehmen ab – unabhängig davon, welcher Energieversorger als Lieferant gewählt wurde. Die erfassten Zählerstände bilden die maßgebliche Grundlage für eine möglichst exakte Erstellung der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2022.

Die Stadtwerke bitten um UnterstĂĽtzung, ihren Beschäftigten bzw. Beauftragten den Zutritt zu den Zählwerken zu ermöglichen. Die Ableserinnen und Ableser können sich stets mittels eines Ableseausweises in Verbindung mit dem Personalausweis legitimieren und nehmen ausschlieĂźlich ihren Ableseauftrag wahr. Es erfolgen dabei weder Tarifberatungen noch sind VertragsabschlĂĽsse möglich. Sofern niemand vor Ort angetroffen wird, hinterlässt die Ableserin bzw. der Ableser eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung.

Die Ăśbermittlung der Zählerstände soll möglichst zeitnah zum Jahreswechsel ĂĽber den eigens eingerichteten Online-Service erfolgen, welcher ĂĽber den Link www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung erreichbar ist. Wichtige Hinweise zur Ablesung der unterschiedlichen Zählwerke werden bereits direkt hier veröffentlicht. Auch per E-Mail oder per Post können die Ablesedaten ĂĽbermittelt werden. Alternativ ist die persönliche Abgabe im Kundenzentrum möglich. Bitte beachten Sie, dass trotz der Eigenablesung eine vor Ort-Ablesung durch unsere beauftragten Ableserinnen und Ableser stattfinden kann.

Bis spätestens 15. Januar 2023 sollen alle Zählerstände erfasst sein. Liegen bis dahin keine Zählerstände vor, sind die Stadtwerke berechtigt diese zum Stichtag 31.12.2022 auf Basis der Verbrauchsprognose bzw. des Vorjahresverbrauchs zu schätzen.

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