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Stadtwerke Meiningen geben Umsatzsteuersenkung uneingeschränkt an ihre Energiekunden weiter

Seit 1. Juli gelten niedrigere Energie- und Wasserpreise. Die steuerrechtlichen Umsetzungsspielräume bringen deutliche Vorteile für die Energiekunden.

Seit 1. Juli gelten aufgrund der befristeten Senkung der Umsatzsteuer auch bei den Stadtwerken Meiningen niedrigere Energie- und Wasserpreise. Die steuerrechtlichen Umsetzungsspielräume nutzen die Stadtwerke Meiningen komplett zum Vorteil ihrer Energiekunden aus. So werden alle Abrechnungen, deren Leistungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 liegt, vollumfänglich mit 16 Prozent besteuert.

Hintergrund der Preisänderungen ist die von der Bunderegierung beschlossene Umsatzsteuer-Senkung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise. Befristet bis zum 31.12.2020 gilt fĂĽr die Strom-, Gas- und Fernwärme-Tarife der reduzierte Umsatzsteuer-Satz von 16 statt zuvor 19 Prozent. Bei den Wasser-Tarifen sinkt der Umsatzsteuer-Satz von 7 auf 5 Prozent. Einsehen können die Kunden die Preise bequem  im neuen Online-Kundenportal, welches unlängst verfĂĽgbar ist. Auch auf der Webseite der Stadtwerke Meiningen wurden fĂĽr die Hauptsparten die Preise bereits aktualisiert.

Gemäß gültigem Steuerrecht ist der Leistungszeitraum der vereinbarten Lieferung entscheidend für die Anwendung des Umsatzsteuer-Satzes. Nach zahlreichen und intensiven Abstimmungen mit den Steuer- und Wirtschaftsprüfern sowie dem IT-Dienstleister für die Abrechnungsprozesse der Energie- und Wasserkunden steht fest: In der Energiewirtschaft entspricht der Leistungszeitraum dem Datum der Abrechnung. Und diese erfolgt bei den Stadtwerken Meiningen bekanntlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. „Folglich wird das gesamte Jahr 2020 die Energielieferung zu 16 Prozent und die Wasserlieferung zu 5 Prozent dem Kunden gegenüber abgerechnet, davon profitieren unsere Kunden deutlich“, Petra Schwanenberger, Fachgebietsleiterin des Kundenservices.

Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden Strom liegt die Ersparnis für 2020 gegenüber den bislang gültigen Konditionen beim Tarif meiningen.strom bei rund 24,50 Euro. Ein Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden spart knappe 32 Euro durch die reduzierte Umsatzsteuer im Tarif meiningen.gas.

Eintrittspreise im Freizeitzentrum bleiben unverändert – Sonderfond für Mehreinnahmen wird eingerichtet

Keine Anpassung erfolgt bei den Eintrittspreisen für das Freizeitzentrum Rohrer Stirn. Der bisherige Freibad-Eintritt für Erwachsene von 3,00 Euro würde sich durch die Steuersenkung auf 2,94 Euro reduzieren. „Ein derartiger Eintrittspreis ist schlichtweg nicht praktikabel, zumal unsere Gäste derzeit angehalten sind, den Eintritt passend in bar zu bezahlen, um die Wartezeiten am Einlass möglichst kurz zu halten“, erklärt Lars Brinkmann, Kaufmännischer Leiter bei den Stadtwerken Meiningen.

Die Mehrerlöse aus diesen Einnahmen werden bis zum Ende der angekündigten Umsatzsteuer-Senkung auf einen Sonderfond gebucht. Diese Summe kommt dann Anfang 2021 gemeinnützigen Zwecken zu Gute. Die Gäste des Restaurants im Freizeitzentrum profitieren von den geänderten Steuersätzen, die Speisekarte wurde dementsprechend angepasst.

Längere Parkzeiten auf den Parkplätzen und in Parkhäusern, günstigere Dauerstellplätze

Kurzparker bei den von den Stadtwerken Meiningen bewirtschafteten Parkeinrichtungen können seit 1. Juli etwas länger parken. Um hier die Parkgebühren konstant halten zu können, wurde die Parkdauer um fünf Minuten je abgerechneter Stunde verlängert. Für Nutzer, die einen Dauerstellplatz angemietet haben, sinkt das monatliche Nutzungsentgelt ab dem 1. Juli.

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