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Wegfall der Gasumlage - Preiserhöhung fällt geringer aus

Zum 01. November 2022 haben wir eine Gaspreiserhöhung angekündigt. Grund hierfür waren die von der Bundesregierung geplanten Umlagen: Durch die sogenannte „Gasbeschaffungsumlage“, „Gasspeicherumlage“ und „SLP-Bilanzierungsumlage“ ergab sich eine zusätzliche Kostenbelastung von insgesamt 3,05 Cent je Kilowattstunde. Nun wurde angekündigt, dass die bereits beschlossene „Gasbeschaffungsumlage“ zurückgenommen werden soll. Für Kunden der Stadtwerke Meiningen reduziert sich die Preisanpassung entsprechend um 2,419 Cent je Kilowattstunde. Zusätzliche Entlastung bietet die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent.

Erdgasimporteure verzeichnen aktuell eine erhebliche Reduzierung der Importmengen und müssen daher zu sehr hohen Preisen Erdgas nachbeschaffen. Aus diesem Grund war die „Gasbeschaffungsumlage“ gemäß § 26 EnSiG ursprünglich dazu gedacht, Erdgasimporteure zu entlasten. Nach reichlicher Kritik an der Umlage gab die Bundesregierung jedoch am 29. September 2022 bekannt, dass Erdgasimporteure direkte staatliche Unterstützung erhalten sollen über einen sogenannten „Abwehrschirm“. Somit ist die Notwendigkeit einer „Gasbeschaffungsumlage“ nicht mehr gegeben und muss auch nicht an unsere Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Die ursprünglich von uns kommunizierte Gaspreiserhöhung reduziert sich entsprechend und wird statt 3,05 Cent je Kilowattstunde netto nur 0,63 Cent je Kilowattstunde netto betragen. Der Restbetrag setzt sich aus der bereits bekannten SLP-Bilanzierungsumlage (ab 01. Oktober 2022 auf 0,570 Cent je Kilowattstunde netto erhöht) und der Gasspeicherumlage (gemäß § 35e EnWG in Höhe von 0,059 Cent je Kilowattstunde netto) zusammen. Betroffene Kunden werden in Kürze per Brief darüber informiert.

Zusätzliche Entlastung könnten Gaskunden durch den ab dem 01. Oktober geplanten reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Gaslieferungen erhalten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 07. Oktober werden wir diese Steuersenkung direkt an unsere Kunden weitergeben. Eine separate postalische Ankündigung erfolgt nicht. Bekannt ist dieses Vorgehen bereits aus dem Jahr 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie der Steuersatz für Strom- und Gaslieferungen zur Entlastung der Haushalte und kleinen Gewerbe temporär gesenkt wurde.

Zum Tragen kommt auch in diesem Fall wieder das sogenannte Stichtagsmodell. Nach diesem wird jede Gasabrechnung, deren Abrechnungszeitraum nach dem 30. September 2022 endet, vollständig mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % abgerechnet. Da unsere Kunden grundsätzlich zum Stichtag 31.12. eines Kalenderjahres abgerechnet werden, wirkt sich die Steuersenkung entlastend auf den gesamten Jahresverbrauch aus.

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