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Wiedereröffnung von Hallenbad und Sauna am 14. September

Unter Abstands- und Hygieneauflagen, einschließlich einer Begrenzung der Gästezahlen, sind Hallenbad und Sauna ab Mitte September wieder geöffnet.

Bis einschließlich 13. September hat das Freibad im Freizeitzentrum Rohrer Stirn geöffnet. Direkt anschließend können nach rund 6 Monaten der Schließung das Hallenbad und die Sauna wieder besucht werden. Hierbei gelten diverse Einschränkungen angesichts der aktuellen Situation.

„Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln haben bei uns oberste Priorität. Um für unsere Gäste und Mitarbeiter ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, führen wir die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten alle 2 Stunden durch“, erklärt Stefan Müller, Betriebsleiter des Freizeitzentrums. Aufgrund des erhöhten Aufwandes für Desinfektion, Reinigungen aber auch Kontrollaufgaben im Hallenbad und in der Sauna müssen deutlich mehr Mitarbeiter als regulär eingesetzt werden. Aus diesem Grund ist die Wiedereröffnung erst zum Ende der Freibad-Saison möglich. Die Wiedereröffnung am 14. September versteht sich vorbehaltlich der Genehmigung des Schutz- und Hygienekonzeptes durch das Landratsamt. „Wir stehen seit jeher in engem Kontakt mit den örtlichen Behörden, so auch derzeit zu unserem Konzept für den Betrieb des Hallenbades und der Sauna“, so Stefan Müller.

Hygiene- und Abstandsregelungen im Hallenbad und Sauna-Bereich

Um die geltenden Abstandsregelungen einhalten zu können, dürfen maximal 80 Gäste im Hallenbad und maximal 30 Gäste in der Sauna zeitgleich anwesend sein. Angesichts dieser Personenbegrenzungen sind alle Gäste angehalten, den Aufenthalt auf das Wesentliche zu begrenzen und kurz zu halten.

Mit Betreten des Eingangsbereiches müssen die Hände desinfiziert werden, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im Eingangsbereich und in den Umkleiden verpflichtend. Zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern werden beispielsweise die Anzahl der Spinde, Duschen und Waschbecken reduziert. Im Schwimmerbecken stehen nunmehr 3 Bahnen zur Verfügung, auf denen im Einbahnstraßensystem geschwommen wird. Kontrolliert wird auch, dass die Abstände in den Becken gewahrt bleiben und die dort zulässige Personenzahl nicht überschritten wird.

„Die Regelungen werden wir an zahlreichen Stellen im Hallenbad und in der Sauna veröffentlichen. Wir appellieren an unsere Gäste, sich an diese zu halten. Bei steigendem Infektionsgeschehen laufen wir Gefahr, dass öffentliche Einrichtungen wie unser Freizeitzentrum erneut durch behördliche Anweisung geschlossen werden“, verdeutlicht Lars Brinkmann, Kaufmännischer Leiter bei den Stadtwerken Meiningen, die momentane Situation. Personen, die an COVID-19 Erkrankungssymptomen leiden oder kürzlich unmittelbaren Kontakt zu einem Erkrankten hatten, dürfen das Freizeitzentrum nicht aufsuchen.

Alle Besucher müssen ein Formular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen, welches für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt werden muss. Das entsprechende Formular wird zur gegebenen Zeit auf der Webseite der Stadtwerke Meiningen zur Verfügung gestellt. Um die Wartezeiten an der Kasse möglichst kurz zu halten, sollten die Gäste dieses Formular bereits vorausgefüllt mitbringen und den Eintritt passend in bar zahlen.

Das Hygiene- und Schutzkonzept für den Sauna-Bereich orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes, eine der zentralen Auflagen ist die Begrenzung auf maximal 30 Gäste. Außerdem bleibt die Dampfsauna geschlossen, auf Aufgüsse und Wedeln muss in der nächsten Zeit verzichtet werden. Um die Abstandsregelungen auch in der Sauna zu gewährleisten, wird beispielweise im Ruheraum die Anzahl der Liegen reduziert und die Verbliebenen mit größerem Abstand gestellt.

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