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ZÀhlerstÀnde bis 8. Januar mitteilen

Die Frist fĂŒr die Übermittlung der ZĂ€hlerstĂ€nde endet am 8. Januar 2021.

 

Alle Haushalte und Unternehmen, die eine Aufforderung zur Selbstablesung der ZĂ€hlwerke erhalten haben, werden seitens der Stadtwerke Meiningen gebeten, die erforderlichen ZĂ€hlerstĂ€nde bis spĂ€testens 8. Januar zu ĂŒbermitteln. Dies soll vorzugsweise per RĂŒcksendung der Ablesekarte, per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-meiningen.de oder bequem online ĂŒber www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung erfolgen. Aufgrund der derzeitigen Schließung ist es nicht möglich, diese Informationen persönlich im Kundenzentrum mitzuteilen. Bei der telefonischen Kontaktierung des Kundenservices sind gewisse Wartezeiten leider nicht auszuschließen.

ZĂ€hlerstĂ€nde, die nicht bis zum 8. Januar eingegangen sind, werden fĂŒr die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis des Vorjahresverbrauches geschĂ€tzt. Der abgelesene ZĂ€hlerstand dient nicht nur Verbrauchsabrechnung des Energielieferanten gegenĂŒber dem Kunden, sondern auch der Abrechnung der Netznutzung zwischen den Stadtwerken als Netzbetreiber und dem jeweiligen Energielieferanten. Daher werden auch die ZĂ€hlerstĂ€nde der Haushalte und Gewerbetreibenden benötigt, die nicht durch die Stadtwerke Meiningen beliefert werden.

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