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Wir machen uns stark für Vereine

Als Ihr Stadtwerk vor Ort stellen wir die lebensnotwendige Versorgung mit Energie und Wasser sicher. Aber wir wollen mit unseren Dienstleistungsangeboten auch die Lebensqualität in der Stadt steigern. Dazu gehört natürlich auch die Unterstützung und das Sponsoring von Vereinen und Verbänden aus der Region.

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Unser Engagement für die gute Sache

Vereine unterstützen, Veranstaltungen begleiten und für gemeinnützige Zwecke spenden – als kommunales Unternehmen liegt es uns, den Stadtwerken Meiningen, am Herzen, einen Teil unserer Erlöse als Sponsor und in Form von Spenden an die Meininger Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Dieses gesellschaftliche Engagement ist fest in unserem Leitbild verankert.

Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Betätigung unseres Konzerns liegt in der Stadt Meiningen und in der Region des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Daher konzentrieren sich unsere Spenden- und Sponsoring-Tätigkeiten auch auf diesen Umkreis. Für Spenden- und Sponsoringleistungen gibt es ein maximales, jährliches Budget und Höchstfördersummen, die wir nicht überschreiten dürfen.

Sie möchten durch uns unterstützt werden?

Dann wenden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn Ihres Vorhabens in textlicher Form an uns. Überzeugen Sie uns dabei von Ihrem Verein, Ihrer Veranstaltung oder Ihrem Projekt, welches sich nicht ohne die Unterstützung von Sponsoren oder Spendengebern umsetzen lässt. Gern können Sie uns auch eine kleine Präsentation oder Bilder zusenden, sodass wir uns einen noch besseren Eindruck davon machen können. Und scheuen Sie sich bei diesem Förderantrag bitte nicht, auch eine Summe zu nennen, die Sie sich als Unterstützung durch uns erhoffen.

Jede Spenden- und Sponsoringanfrage wird innerhalb eines Gremiums besprochen und geprüft. Bitte denken Sie auch an die Angabe einer Telefonnummer, damit wir persönlich mit Ihnen ins Gespräch kommen können.

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige E-Mail an presse@stadtwerke-meiningen.de

 

Wichtig ist, dass alle Spendenempfänger dazu berechtigt sind, eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen und von der Körperschaftssteuer befreit sind.

Sponsoring-Partner, die unser Logo zur weiteren Verwendung erhalten, müssen uns vor Drucklegung bzw. Veröffentlichung eine Voransicht zur Prüfung zukommen lassen.

 

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