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Hallenbad, Sauna und Gaststätte unter 3G geöffnet

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat am 18. März 2022 eine neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Laut dieser Verordnung gilt auch weiterhin im gesamten Freizeitzentrum die 3G-Regelung. Das heißt konkret: Gäste dürfen Hallenbad, Sauna und Restaurant besuchen, wenn ein aktueller Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negatives Corona-Testergebnis vorliegt. Noch nicht eingeschulte, symptomfreie Kinder sind von der Regelung ausgenommen.

 

Welche Testnachweise werden bei der 3G-Testpflicht akzeptiert?

  • PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
  • Nukleinsäureamplifikationstests sowie weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik (nicht älter als 24 Stunden)
  • Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • vor Ort durchgeführter Selbsttest
  • Nachweis über regelmäßige Testung in der Schule

Wichtig: Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein Test kann selbst mitgebracht oder für 5€ bei uns an der Kasse erworben werden. 

 

Diese Regelungen gelten vorraussichtlich bis zum 4. April 2022. Weitere Informationen auf der Website des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen

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