Das Thüringer Gesundheitsministerium hat am 18. März 2022 eine neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Laut dieser Verordnung gilt auch weiterhin im gesamten Freizeitzentrum die 3G-Regelung. Das heißt konkret: Gäste dürfen Hallenbad, Sauna und Restaurant besuchen, wenn ein aktueller Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negatives Corona-Testergebnis vorliegt. Noch nicht eingeschulte, symptomfreie Kinder sind von der Regelung ausgenommen.
Welche Testnachweise werden bei der 3G-Testpflicht akzeptiert?
- PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
- Nukleinsäureamplifikationstests sowie weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik (nicht älter als 24 Stunden)
- Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
- vor Ort durchgeführter Selbsttest
- Nachweis über regelmäßige Testung in der Schule
Wichtig: Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein Test kann selbst mitgebracht oder für 5€ bei uns an der Kasse erworben werden.
Diese Regelungen gelten vorraussichtlich bis zum 4. April 2022. Weitere Informationen auf der Website des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen