Zu den wichtigsten Meilensteinen der Energiewende gehören die Verbesserung der Energieeffizienz und der kontinuierliche Ausbau der Energienetze. In der Praxis braucht es dafür digitale Werkzeuge, die es Verbrauchern, Versorgern und Netzbetreibern erleichtern, ihre Prozesse zu optimieren. Dazu gehören zum Beispiel die neuen digitalen Strommessgeräte, die Haushalte und Unternehmen mit bestimmten Verbrauchsmengen laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwingend installieren lassen müssen.
Intelligente Messsysteme sind ein weiterer Schritt in der Digitalisierung der Energiewende
Bisher wurden digitale Stromzähler (Smart Meter) überwiegend bei Neubauten und Betreibern von bestimmten Erneuerbare-Energien-Anlagen eingebaut. Durch das Messstellenbetriebsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert. Das MsbG ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und regelt das Thema Messstellenbetrieb und Messung neu. Es ist seit dem 2. September 2016 in Kraft und wird seit Oktober 2017 umgesetzt. Neben allgemeinen Regelungen enthält es vor allem Vorgaben für die flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Das MsbG führt zudem den so genannten grundzuständigen Messstellenbetreiber ein. Dieser verantwortet die Modernisierung und jährliche Abrechnung von digitalen Stromzählern. Die Stadtwerke Meiningen GmbH ist daher als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem – was ist der Unterschied?
Eine „moderne Messeinrichtung“ ist ein digitaler Stromzähler. Von einem „intelligenten Messsystem“ spricht man, wenn an dem digitalen Stromzähler zusätzlich ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway angeschlossen ist.
Was ändert sich bei den Stromzählern?
Stromkunden, die für einen Zählerwechsel vorgesehen sind, werden rechtzeitig darüber informiert und brauchen sich um nichts zu kümmern. Der Wechsel erfolgt schrittweise durch die Stadtwerke Meiningen GmbH oder durch eine beauftragte Partnerfirma. Die geltenden Preise für moderne Messeinrichtungen bzw. für intelligente Messsysteme sind auf der Internetseite der Stadtwerke Meiningen GmbH veröffentlicht. Bereits installierte moderne Messeinrichtungen werden ab dem 01.01.2020 entsprechend der gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
Ferner weisen wir darauf hin, dass gemäß § 5 bzw. § 6 Messstellenbetreibergesetz die Möglichkeit besteht, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gewährleistet wird.
Folgende Messstellen mĂĽssen mit intelligenten Messsystemen ausgerĂĽstet werden:
- Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ĂĽber 6.000 Kilowattstunden
- Verbraucher, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetzes besteht
- Betreiber von Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung ĂĽber 7 Kilowatt
Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden:
- Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bis einschlieĂźlich 6.000 Kilowattstunden
- Betreiber von Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung bis einschlieĂźlich 7 Kilowatt
Die Vorteile Digitaler Zähler
Kunden erhalten einen stärkeren Einblick in ihre Verbrauchsdaten und somit die Möglichkeit, den Stromverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Zusätzlich kann der Netzbetreiber eine größere Stabilität des Stromnetzes erreichen, was langfristig ressourcenschonender ist und außerdem zu einer effizienteren Auslastung der Netze führt.