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JĂ€hrliche ZĂ€hlerablesung der Stadtwerke Meiningen startet am 8. November

FĂŒr die Jahresrechnung 2024 werden ab 8. November turnusmĂ€ĂŸig die ZĂ€hler in den Netzgebieten der Stadtwerke Meiningen abgelesen.

Im Stadtgebiet Meiningen betrifft dies die Sparten Strom, Gas, Wasser und FernwĂ€rme. Im Ortsteil Herpf werden von den Stadtwerken Meiningen nur Strom- und GaszĂ€hler abgelesen. In den weiteren Netzgebieten Utendorf, Christes, KĂŒhndorf und Schwarza sind ausschließlich StromzĂ€hler betroffen.

Als grundzustĂ€ndiger Messstellenbetreiber lesen die Stadtwerke Meiningen die ZĂ€hler aller Haushalte und Unternehmen ab – unabhĂ€ngig davon, welcher Energieversorger als Lieferant gewĂ€hlt wurde. Die erfassten ZĂ€hlerstĂ€nde bilden die maßgebliche Grundlage fĂŒr eine möglichst exakte Erstellung der Verbrauchsabrechnung fĂŒr das Jahr 2024.

Die Stadtwerke bitten darum, ihren BeschĂ€ftigten den Zutritt zu den ZĂ€hlwerken zu ermöglichen. Die Ableserinnen und Ableser können sich stets mittels eines Ableseausweises in Verbindung mit dem Personalausweis legitimieren und nehmen ausschließlich ihren Ableseauftrag wahr. Es erfolgen dabei weder Tarifberatungen, noch sind VertragsabschlĂŒsse möglich. Sofern niemand vor Ort angetroffen wird, hinterlĂ€sst die Ableserin bzw. der Ableser eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung. 

Die Übermittlung der ZĂ€hlerstĂ€nde soll möglichst zeitnah zum Jahreswechsel erfolgen. Das ist auch ĂŒber den eigens eingerichteten Online-Service möglich, welcher ĂŒber den Link www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung erreichbar ist. Auch per E-Mail oder per Post können die Ablesedaten ĂŒbermittelt werden. SelbstverstĂ€ndlich ist auch die persönliche Abgabe im Kundenzentrum möglich.

Wichtige Hinweise zur ZĂ€hlerablesung sind auf der Webseite der Stadtwerke unter www.stadtwerke-meiningen.de veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass trotz der Eigenablesung eine vor-Ort-Ablesung durch unsere beauftragten Ableserinnen und Ableser stattfinden kann.

Bis Mitte Januar 2025 sollen alle ZÀhlerstÀnde erfasst sein. Liegen bis dahin keine ZÀhlerstÀnde vor, sind die Stadtwerke berechtigt diese zum Stichtag 31.12.2024 auf Basis der Verbrauchsprognose bzw. des Vorjahresverbrauchs zu schÀtzen.

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