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Jahresabrechnungen 2020 berücksichtigen Steuersenkung ganzjährig

Rund 21.000 Verbrauchsabrechnungen und Gebührenbescheide versenden die Stadtwerke Meiningen am 4. Februar 2021 per Post an ihre Kunden.

Dabei geben die Stadtwerke Meiningen die zwischenzeitliche Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Kunden weiter. „Die reduzierten Steuersätze berücksichtigen wir sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2020. Uns ist es gelungen, die steuerrechtlichen Umsetzungsspielräume komplett auszuschöpfen. Somit profitieren unsere Kunden für das komplette Jahr 2020 von der Steuersenkung“, erklärt Oliver Plambeck, Bereichsleiter Shared Service.

Die Belieferung mit Strom, Erdgas und Fernwärme wird – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 durchgehend – mit 16 statt mit 19 Prozent berechnet, bei der Wasserversorgung sind es 5 statt 7 Prozent. Da die geleisteten Bruttoabschläge 19 bzw. 7 % Umsatzsteuer enthalten, können Kunden, die 2020 einen ähnlichen Verbrauch wie in den Vorjahren hatten, mit einer Gutschrift rechnen.

Unternehmen wie auch Privatkunden konnten zwischen März und Juni 2020 die monatlichen Abschläge nach entsprechender Antragsstellung bei den Stadtwerken Meiningen stunden, sofern sie direkt von den damaligen Einschränkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus betroffen waren. Gestundete Abschläge, die bis dato noch nicht beglichen wurden, werden nun mit der Jahresabrechnung nachgefordert.

„Wir bitten alle Kunden, die die Nachzahlung nicht bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum ausgleichen können, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden“, betont Petra Schwanenberger, Fachgebietsleiterin Verbrauchsabrechnung/Kundenservice.

Erreichbarkeit der Stadtwerke Meiningen

Rückfragen zur Abrechnung beantwortet der Kundenservice gern telefonisch; persönlich ist dies aufgrund der Schließung des Kundenzentrums momentan nicht möglich. Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Wochen nach Zustellung der Jahresrechnung zu deutlich mehr Anfragen, sodass Wartezeiten nicht auszuschließen sind. Wie in den vergangenen Jahren werden zusätzlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen diesbezügliche Anrufe entgegennehmen. „Da unsere Kunden aufgrund des momentanen Lockdowns leider nicht persönlich im Kundenzentrum beraten werden können, rechnen wir in diesem Jahr mit einem noch stärkeren Anrufaufkommen“, erwartet Petra Schwanenberger.

Häufig gestellte Fragen werden bereits unter www.stadtwerke-meiningen.de/faq  beantwortet. Änderungen bei der Bankverbindung oder der monatlichen Abschlagshöhe können bequem über das Online-Kundenportal unter www.stadtwerke-meiningen.de/kundenportal  veranlasst werden. Bei E-Mails an kundenservice@stadtwerke-meiningen.de sollte stets die Kundennummer angegeben werden, sodass diese schneller zugeordnet und bearbeitet werden können.

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