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Zählerablesung im Netzgebiet ab 15. November

Ab 15. November 2021 bis zum 5. Januar 2022 erfassen die Stadtwerke Meiningen die Zählerstände für die Jahresabrechnung.

Die Ablesung betrifft alle Zähler der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme im Versorgungsgebiet der Stadt Meiningen sowie die Stromzähler in den Orten Utendorf, Christes, Kühndorf und Schwarza.

Da die Stadtwerke Meiningen als grundzuständiger Messstellenbetreiber eingesetzt sind, werden die Zähler aller Haushalte und Unternehmen abgelesen – unabhängig davon, welcher Energieversorger als Lieferant gewählt wurde.

Die Stadtwerke bitten um Unterstützung, ihren Mitarbeitern den Zutritt zu den Zählwerken zu ermöglichen. Die Ableserinnen und Ableser können sich stets mittels eines Ableseausweises in Verbindung mit dem Personalausweis legitimieren und nehmen ausschließlich ihren Ableseauftrag wahr. Es erfolgen weder Tarifberatungen noch sind Vertragsabschlüsse möglich. 

Für Kunden, die zum angekündigten Termin nicht angetroffen werden, hinterlassen die Ableser der Stadtwerke Meiningen eine blaue Ablesekarte im Briefkasten, mit der Bitte um Selbstablesung. Wichtige Hinweise zur Ablesung der unterschiedlichen Zählwerke finden Sie hier.

Für die Übermittlung der Zählerstände wurde im Kundenportal ein Online-Service eingerichtet, welcher über den Link www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung erreichbar ist. Auch per Post oder per E-Mail können die Ablesedaten übermittelt werden.

Zählerstände, die nach dem 5. Januar 2022 eingereicht werden, können für die Jahresabrechnung 2021 nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen sind die Stadtwerke zu einer Schätzung des Zählerstandes zum 31.12.2021 berechtigt. Diese erfolgt auf Basis des Vorjahresverbrauchs.

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