Kundenbefragung 2025 – Ihre Meinung ist uns wichtig!
Kundenbefragung 2025 – Ihre Meinung ist uns wichtig!
Mit moderner Energie und starken Netzen setzen wir Impulse für eine sichere und klimafreundliche Zukunft.
Damit wir die richtigen Impulse setzen und Ihre Erwartungen erfüllen, möchten wir wissen, was Sie denken.
Nehmen Sie sich 5–10 Minuten Zeit und nehmen Sie bis zum 14. Dezember 2025 an unserer anonymen Kundenbefragung teil.
Als Dankeschön spenden wir für jeden vollständig ausgefüllten Fragebogen 5,00 € an die Tafel Meiningen – so leisten wir gemeinsam einen Beitrag für unsere Region.
Zur Umfrage: https://skopos.decipherinc.com/b/53b/g022/swm
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
Ihr Team der Stadtwerke Meiningen
Geänderte Öffnungszeiten am Donnerstag, 18. Dezember 2025
Aufgrund einer innerbetrieblichen Veranstaltung gelten am Donnerstag, den 18. Dezember 2025, für den Kundenservice, das Technische Büro und das Freizeitzentrum der Stadtwerke Meiningen angepasste Öffnungszeiten.
Kundenservice und Technisches Büro:
9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Gerne können Sie sich währenddessen per E-Mail oder über das Online-Kundenportal an die Stadtwerke wenden. Ihre Anfragen werden im Nachgang beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass der Kassenautomat im Kundenzentrum nur bis 15:00 Uhr zur Verfügung steht.
Freizeitzentrum:
6:00–8:30 Uhr und 11:00–15:00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frohe Weihnachten | Öffnungszeiten im Kundenservice
An Heiligabend und Silvester (24. und 31. Dezember 2025) sowie an den gesetzlichen Feiertagen bleibt unser Kundenservice geschlossen.
Das Technische Büro ist ab dem 24. Dezember 2025 nicht besetzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen gelungenen Start ins neue Jahr 2026!
Ab 6. Juni 2025: Gesetzliche Neuerungen bei Umzügen und Lieferantenwechsel für Stromverträge
Ab dem 6. Juni 2025 treten grundlegende Änderungen in der Marktkommunikation der Energiewirtschaft in Kraft. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz ist es Energieversorgern nicht länger möglich, rückwirkende An- und Abmeldungen durchzuführen. Künftig ist die Belieferung mit Strom nur noch mit Wirkung für die Zukunft änderbar – Rückdatierungen sind nicht mehr zulässig und technisch nicht umsetzbar.
Dadurch ändern sich auch die Fristen und Meldeprozesse für Umzüge:
• Ein- und Auszüge müssen im Vorfeld gemeldet werden, bei Auszug idealerweise zeitgleich mit der Kündigung beim derzeitigen Vermieter oder Eigentümer bzw. sobald für den Einzug alle zur Bearbeitung notwendigen Daten vorliegen.
• Zählerstand bei Wohnungsübergabe bzw. am Umzugstag ablesen und möglichst taggleich übermitteln
• Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich
Beim Anbieterwechsel gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. In der Grundversorgung sind dies gemäß §20 Abs. 1 StromGVV zwei Wochen.
Aus Überzeugung: Stark für unsere Stadt
Seit 1991 sind wir, die Stadtwerke Meiningen GmbH, ein hundertprozentiges Unternehmen der Stadt und ein Teil von Meiningen. Als starker Partner versorgen wir unsere Bürgerinnen und Bürger mit Energie und Wasser, unterstützen die lokale und regionale Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze. Darüber hinaus erbringen wir viele Dienstleistungen, die das Leben in Meiningen lebenswerter machen. Wir betreiben zum Beispiel zentral gelegene Parkhäuser und -flächen zur Förderung und Unterstützung der Einkaufsmöglichkeiten und des Lebens in der Stadt. Wir betreiben das Freizeitzentrum Rohrer Stirn mit seiner besonderen Bade- und Saunawelt und dem hervorragenden Restaurant und bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern so die Möglichkeit zur Entspannung und Erholung vom Alltag. Als starker Partner gehören wir als Stadtwerke einfach zu Meiningen.

